Halbinsel-Betrieb


Halbinsel-Betrieb bedeutet, Strom kann aus dem Netz bezogen, aber nicht ins Netz eingespeist werden. Das kann dann erforderlich sein, wenn eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien in ihrer Leistung so weit ausgebaut werden soll, dass ihre Einspeisungsleistung das regionale Netz überlasten würde. Netzbetreiber können den Bau einer solchen Erweiterung blockieren, es sei denn, der Eigentümer kann garantieren, dass seine Anlage niemals Strom ins öffentliche Netz einspeist. Dies ist die beste Alternative denn ein kostenintensiver Netzanschlussausbau ist meist keine wirtschaftliche Option.


Ein Anlagenbetreiber kann im Halbinsel-Betrieb arbeiten und dadurch beliebig leistungsstarke PV- oder Windenergie-Anlagen installieren. Das Speichersystem sorgt mit zweifacher Schutzschaltung dafür, dass niemals Strom aus den Erzeugungsmodulen ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.


Vorteile:

  • Betrieb großer Erzeugeranlagen überall möglich, unabhängig vom lokalen Stromnetz
  • Hohe Kostenersparnis durch Deckung des Bedarfs durch Eigenverbrauch
  • Keine EEG-Umlagepflicht

On-Grid Lösungen


Bei einem On-Grid System handelt es sich um eine Photovoltaikanlage, die Strom erzeugt, wobei dieser Solarstrom dann in ein vorhandenes, öffentliches Netz eingespeist wird.


Vorteil:

  • 6-10 Cent / KWh Vergütung
Fördergeber:
Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg



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