Förderprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
  • Die Höhe der Förderung erfolgt bis zu einer Speicherkapazität, die in kWh drei Mal so groß ist wie die Nennleistung der neuen Photovoltaikanlage in kWp.
  • Die gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen sind einzuhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Beschreibung

  • Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro kWh Speicherkapazität.
  • Die Förderhöchstgrenze liegt bei 75.000 Euro.
  • Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bescheinigen.
Fördergeber:
Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg



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