Förderprogramm
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
- Die Höhe der Förderung erfolgt bis zu einer Speicherkapazität, die in kWh drei Mal so groß ist wie die Nennleistung der neuen Photovoltaikanlage in kWp.
- Die gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen sind einzuhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Beschreibung
- Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro kWh Speicherkapazität.
- Die Förderhöchstgrenze liegt bei 75.000 Euro.
- Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bescheinigen.